17. März 2020
Generelles Veranstaltungsverbot und weitere Schliessungen
Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus stufte der Schweizer Bundesrat die aktuelle Situation gestern als „ausserordentliche Lage“ ein und verschärfte die bestehenden Massnahmen. Die Regierung erlässt im Nachgang zu den Schweizer Entscheiden zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
Ab Donnerstag sind somit öffentliche und private Veranstaltungen gänzlich verboten. Zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen werden neu auch Läden, Coiffeursalons und Kosmetikstudios geschlossen.
In Liechtenstein wurden bislang insgesamt 19 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Aufgrund der Entwicklungen in den Nachbarstaaten ist auch in Liechtenstein in den nächsten Tagen von einem starken Anstieg der Fallzahlen auszugehen. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Generelles Veranstaltungsverbot
Seit Montag dürfen in Liechtenstein nur Veranstaltungen mit fünf oder weniger Personen durchgeführt werden. Ab Donnerstag sind nun sämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten grundsätzlich verboten.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen werden für das Publikum geschlossen
Zusätzlich zum bereits bestehenden Verbot von Restaurants und Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, werden nun weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen für das Publikum geschlossen. Es geht dabei insbesondere um Einkaufsläden und Märkte. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht möglich ist, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Lebensmittelgeschäfte und Gesundheitseinrichtungen bleiben offen
Ausgenommen von den Massnahmen sind Lebensmittelläden einschliesslich Bäckereien, Metzgereien, Reformhäuser sowie Wein- und Spirituosenläden. Neben Lebensmittelläden bleiben auch Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung, soziale Einrichtungen sowie Fahrrad- und Autowerkstätten geöffnet. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen zum Abstand halten und zur Hygiene befolgen.
Auch Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Drogerien und Apotheken sind vom Verbot ausgenommen und bleiben offen. Dies gilt auch für Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen beispielsweise in der Pflege und Physiotherapie.
Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt. Es sind genügend Vorräte angelegt.
Massnahmen bei der Kinderbetreuung beachten
Erfreulicherweise bilden sich Gruppen von Personen, die Kinderhütedienste organisieren. Bei der Ausgestaltung dieser Angebote ist auf möglichst kleine Gruppengrössen zu achten, damit der Zweck der Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, nämlich die Minimierung von Ansteckungen, weiter verfolgt werden kann. Empfohlen wird, dass sich nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig an einem bestimmten Ort zusammen aufhalten.
Ältere Menschen sollten zuhause bleiben
Eine Ansteckung hat bei den meisten Menschen milde Symptome zur Folge. Für ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Virus aber lebensgefährlich sein. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen dringendst, die sozialen Kontakte auf das absolute Minimum zu beschränken und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Kontakte mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, sind zu vermeiden. Ebenfalls ruft die Regierung Angehörige beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu grösster Vorsicht auf. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin. Hygienemassnahmen sind für alle ein Muss
Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist nach wie vor die beste Massnahme gegen eine mögliche Ansteckung bei den nicht vermeidbaren Sozialkontakten. Die Hände sind gründlich mit Seife zu waschen, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sind zu vermeiden und es ist nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge zu husten oder zu niesen. Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben.
Welche öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Veranstaltung sind vom Verbot ausgenommen?
Generelles Veranstaltungsverbot
Seit Montag dürfen in Liechtenstein nur Veranstaltungen mit fünf oder weniger Personen durchgeführt werden. Ab Donnerstag sind nun sämtliche privaten und öffentlichen Veranstaltungen einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten grundsätzlich verboten.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen werden für das Publikum geschlossen
Zusätzlich zum bereits bestehenden Verbot von Restaurants und Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, werden nun weitere öffentlich zugängliche Einrichtungen für das Publikum geschlossen. Es geht dabei insbesondere um Einkaufsläden und Märkte. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht möglich ist, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
Lebensmittelgeschäfte und Gesundheitseinrichtungen bleiben offen
Ausgenommen von den Massnahmen sind Lebensmittelläden einschliesslich Bäckereien, Metzgereien, Reformhäuser sowie Wein- und Spirituosenläden. Neben Lebensmittelläden bleiben auch Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung, soziale Einrichtungen sowie Fahrrad- und Autowerkstätten geöffnet. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen zum Abstand halten und zur Hygiene befolgen.
Auch Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Drogerien und Apotheken sind vom Verbot ausgenommen und bleiben offen. Dies gilt auch für Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen beispielsweise in der Pflege und Physiotherapie.
Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt. Es sind genügend Vorräte angelegt.
Massnahmen bei der Kinderbetreuung beachten
Erfreulicherweise bilden sich Gruppen von Personen, die Kinderhütedienste organisieren. Bei der Ausgestaltung dieser Angebote ist auf möglichst kleine Gruppengrössen zu achten, damit der Zweck der Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, nämlich die Minimierung von Ansteckungen, weiter verfolgt werden kann. Empfohlen wird, dass sich nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig an einem bestimmten Ort zusammen aufhalten.
Ältere Menschen sollten zuhause bleiben
Eine Ansteckung hat bei den meisten Menschen milde Symptome zur Folge. Für ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Virus aber lebensgefährlich sein. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen dringendst, die sozialen Kontakte auf das absolute Minimum zu beschränken und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Kontakte mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, sind zu vermeiden. Ebenfalls ruft die Regierung Angehörige beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu grösster Vorsicht auf. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin. Hygienemassnahmen sind für alle ein Muss
Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist nach wie vor die beste Massnahme gegen eine mögliche Ansteckung bei den nicht vermeidbaren Sozialkontakten. Die Hände sind gründlich mit Seife zu waschen, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sind zu vermeiden und es ist nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge zu husten oder zu niesen. Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben.
Welche öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Veranstaltung sind vom Verbot ausgenommen?
- Lebensmittelläden und sonstige Läden (Kioske, Tankstellenshops) soweit sie Lebensmittel oder Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten
- Imbiss-Betriebe (Take-Aways), Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste
- Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte)
- Poststellen und Postagenturen
- Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
- Banken- Tankstellen- Bahnhöfe und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs
- Werkstätten für Transportmittel
- öffentliche Verwaltung (Landesverwaltung und Gemeinden)
- soziale Einrichtungen
- Bestattungen im engsten Familienkreis
- Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen
- Beherberungsbetriebe