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Der Lizenznehmer verpflichtet sich sämtliche gesetzlichen Vorschriften im In- und Ausland einzuhalten, welche sich durch die Verwendung einer sogenannten "geographische Herkunftsbezeichnung oder Herkunftsangabe" ergeben.
Die Lizenzgeberin haftet nicht für eine missbräuchliche oder irreführende Verwendung von Bezeichnungen wie «Hergestellt in Liechtenstein», «Made in Liechtenstein» oder Ähnlichem durch den Lizenznehmer. Werden Waren, Produkte und Dienstleistungen durch den Lizenznehmer ins Ausland exportiert, so muss der Lizenznehmer die zolltechnischen Ursprungskriterien erfüllen.
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Die Marke Liechtenstein verleiht dem Land Strahlkraft. Sie stärkt die Kernpartner durch deren Teilhabe an einem grösseren Ganzen. Die Leistungen der Partner lädt sie durch Kommunikation auf. Die Architektur der Marke Liechtenstein zeichnet sich durch starke Partnerschaften aus. Jeder Partner profitiert von der Vielfalt innerhalb des Systems und stärkt die Marke Liechtenstein gleichzeitig mit seinen Leistungen.
Die Markenelemente und Anwendungsbereiche
Das Markensystem Liechtenstein zeichnet sich aus durch die Wort-/Bildmarke. Werden diese im richtigen Zusammenspiel genutzt, ergibt das ein eigenständiges und für den Kunden wiedererkennbares Markenerlebnis.Zu den Gestaltungselementen der Marke gehören Farben, Typografie, Bildwelt, Illustrationen sowie das Gestaltungsprinzip (Layout). Alle Informationen dazu finden Sie im CD Manual.
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Anwendungsformen
⟶Einfach. Klar. Modular.
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Zu beachten
⟶Wenn Drittanwender die Marke Liechtenstein für die eigenen Zwecke einsetzen, sind folgende Punkte zu beachten:
Die Marke Liechtenstein ist eine geografische Herkunftsangabe die auf das Land Liechtenstein hinweist. Dabei wird die Information weitergegeben, dass Liechtenstein bei dem entsprechenden Produkt (resp. Unternehmen oder Dienstleistung) eine wesentliche Rolle spielt. Somit wird dem Kunden das Bild vermittelt, dass bei der Entwicklung und Herstellung bestimmte Beschaffenheits- und Qualitätskriterien beachtet wurden. Es ist unlauter, dem Produkt Eigenschaften zuzuschreiben, die es in Wirklichkeit nicht erfüllt. Es ist aus diesem Grund darauf zu achten, dass der Verbraucher durch die Kennzeichnung mit der Marke Liechtenstein nicht in die Irre geführt wird.
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Haftungsausschuss
⟶Der Lizenznehmer verpflichtet sich sämtliche gesetzlichen Vorschriften im In- und Ausland einzuhalten, welche sich durch die Verwendung einer sogenannten "geographische Herkunftsbezeichnung oder Herkunftsangabe" ergeben.
Die Lizenzgeberin haftet nicht für eine missbräuchliche oder irreführende Verwendung von Bezeichnungen wie «Hergestellt in Liechtenstein», «Made in Liechtenstein» oder Ähnlichem durch den Lizenznehmer. Werden Waren, Produkte und Dienstleistungen durch den Lizenznehmer ins Ausland exportiert, so muss der Lizenznehmer die zolltechnischen Ursprungskriterien erfüllen.
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Nutzungsbedingungen
⟶Die Verwendung der Landesmarke Liechtenstein ist an herkunftsbezogene Bedingungen gebunden, die wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch erläutern werden. Bitte kontaktieren Sie uns!
Kontakt
Wollen Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrem Produkt zum Liechtenstein-Botschafter werden? Sie haben Interesse an der Marke Liechtenstein oder am Superzeichen? Vielleicht auch an beidem? Dann kontaktieren Sie uns und wir werden alles Notwendige in die Wege leiten.
Natascha Marxer
Leiterin Marke Liechtenstein
+423 239 63 17