Steuergesetz

Am 1. Januar 2011 trat in Liechtenstein ein neues Steuergesetz in Kraft. In diesem wurde ein einheitlicher Steuersatz für Unternehmen von 12,5 Prozent festgelegt. Mit diesem tiefen und einfach kalkulierbaren Steuersatz wollte und will das Fürstentum Liechtenstein die internationale Konkurrenzfähigkeit erhöhen und die Anziehungskraft des Landes für international tätige Unternehmen aufrecht erhalten und verstärken.

Neu ist auch die Art und Weise, wie in Liechtenstein geistiges Eigentum steuerlich bewertet wird. Das neue, moderne Steuergesetz soll den Forschungs- und Entwicklungsstandort Liechtenstein fördern und stärken. So profitieren Unternehmen von einer Steuerreduktion von 80 Prozent für Erträge aus geistigen Eigentumsrechten.

Durch diese und viele andere Standortvorteile haben zahlreiche Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen nach Liechtenstein verlagert, so dass deren Anteil zur Zeit rund 8,6 Prozent des nationalen Bruttoinlandproduktes beträgt.